UNESCO Welterbe Klosterinsel Reichenau
Die Klosterinsel Reichenau wurde am 30.11.2000 in die Welterbeliste der UNESCO aufgenommen als Kulturlandschaft, die ein herausragendes Zeugnis von der religiösen und kulturellen Rolle eines großen Benediktinerklosters im Mittelalter ablegt. Zu den traditionellen Strukturen der Insel gehören schließlich auch die naturnahen Uferbereiche und Schilfgürtel. Weit über die Hälfte der Fläche der Insel ist Landschaftsschutzgebiet. Damit ist die Klosterinsel auch ein hervorragendes Beispiel einer menschlichen Siedlungsform oder Bodennutzung, die für eine bestimmte Kultur typisch ist, ein weiteres Kriterium der Weltkulturerbeliste. Schließlich ist die Klosterinsel Reichenau auch in unmittelbarer Weise mit Ereignissen, Ideen und künstlerischen und literarischen Werken von außergewöhnlicher, universeller Bedeutung verknüpft. Die Reichenau spielte eine hervorragende und wichtige Rolle in der Politik und Kultur der karolingischen Zeit. Reichenauer Äbte waren Räte und Beamte am Kaiserhof, Prinzenerzieher, Diplomaten und Gesandte; schließlich wurden auch so bedeutende Bischofssitze wie Pavia und St. Denis von Reichenauer Mönchen besetzt. Der erste europäische Gartenbautraktat ("Hortulus") entstand auf der Reichenau, ebenso um 830 ein Idealplan eines benediktinischen Klosters, der sogenannte St. Galler Klosterplan.
Aus einem Text von Prof. Dr. Wolfgang E. Stopfel, Freiburg